Feb 27 2010

Widersprüche in der neuen Straßenverkehrsordnung

Es ist sehr beruhigend, dass nicht nur ich die Übergangsregelung in der neuen Version der Straßenverkehrsordnung widersprüchlich finde, die die Änderung, welche Ampel Radfahrer beachten müssen, wenn keine Radfahrerampel vorhanden ist, bis 2012 aussetzt. Auch der ADFC bestätigt das Problem. Mehr noch. Dort heißt es:

Angebliche Verstöße von Radfahrern, die auf Radwegen jetzt schon bei grüner Fahrbahnampel fahren und das Rotlicht der Fußgängerampel ignorieren, können nach Auffassung des ADFC wegen der inhaltlichen Widersprüchlichkeit der Übergangsvorschrift nicht mit einem Bußgeld geahndet werden.

Herausfordern würde ich es (auch wegen der Unfallgefahr) jetzt aber nicht unbedingt…

Image: FreeDigitalPhotos.net


Sep 1 2009

Neue Straßenverkehrsordnung

Ab heute gilt eine neue Straßenverkehrsordnung. Nur gut, dass auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nur die alte Version steht. Naja, aber der ADFC hat die für Radfahrer relevanten Änderungen mal herausgearbeitet, dann schau ich mir die eben mal an…

Interessant ist der neue §37. Demnach müssen Radfahrer auf Radwegen (egal wie diese gestaltet sind, ob von der Straße getrennt auf einer Höhe mit dem Gehweg, oder auf die Straße aufgemalt) die Autoampeln beachten, wenn es keine extra Radampeln gibt. Bisher hing das von der Art des Radwegs ab.

Außerdem müssen, wenn ich das richtig verstehe, Radfahrer nur auf Radampeln achten, wenn sie auch auf einem Radweg fahren. Dabei habe ich jetzt nicht im Kopf, dass Radfahrer sich nicht an die Benutzungspflicht der Radwege halten, sondern ich denke an Kreuzungen, wo trotz Nichtvorhandenseins eines Radwegs eine Radfahrerampel angebracht ist (aus welchen Gründen auch immer). Das würde die Frage zumindest klären, die ich mir da immer gestellt hab: Soll ich jetzt stehen bleiben und den Autoverkehr blockieren, weil die Radampel mir Rot anzeigt?

Oh, jetzt kommt §53. Oben gesagtes gilt erst ab 2013, steht da. Genauer gesagt, steht da, dass bis dahin Radfahrer auf Radwegen weiterhin die Fußgängerampeln beachten müssen. Das ist jetzt aber etwas missverständlich. Gilt jetzt die alte Regelung weiter (die von der Form des Radwegs abhing) oder muss ich jetzt immer auf Fußgängerampeln achten, wenn keine Radampel da ist. Und was mache ich, wenn nur eine Autoampel da ist? Muss ich mal nen Juristen fragen.

Die anderen Änderungen fand ich jetzt nicht so interessant. Aber vielleicht hat sich ja für Autofahrer noch was geändert… :-)

Update: Die vollständige neue Straßenverkehrsordnung gibt es übrigens hier auf juris.de.


Dez 2 2008

Beweisstück A

Ich habe etwas gefunden, einen Fehler. Einen Fehler in der Fußgängerzonenbeschilderung. (Vergleiche den Artikel Radfahren in der Fußgängerzone). Ich muss noch eine Ortsbegehung machen und meinen Verdacht überprüfen, aber ich bin mir ziemlich sicher:

Wenn man nämlich vom Königsplatz (also, ich meine damit das Haltestellendreieck) am Manzú-Brunnen vorbei Richtung Annastraße läuft, so sieht man da ein Fußgängerzonenschild. Dies ist dann auf diesem Weg auch das einzige Fußgängerzonenschild, dem man begegnet. Nun gibt es vier Möglichkeiten:

  1. Diese Fußgängerzone gilt nur auf der Straße, nicht auf dem Gehweg.
  2. Diese Fußgängerzone gilt sowohl auf Straße, als auch auf Gehweg.
  3. Diese Fußgängerzone gilt nur auf dem Gehweg, nicht auf der Straße.
  4. Diese Fußgängerzone gilt weder auf Gehweg, noch auf Straße.

Zu Möglichkeit 1: Dies folgt der Logik der Ordnungsdienstmitarbeiterin, mit der ich gesprochen habe (siehe oben ziterter Beitrag). Dies bedeutet aber, dass die Annastraße keine Fußgängerzone wäre. In dem Zusammenhang fällt mir ein: Gibt es eigentlich irgendwo, vom Rathausplatz kommend, ein Schild, das die Annastraße zur Fußgängerzone macht — wobei ich hier wiederum der Argumentation folgen möchte, dass der Rathausplatz keine Fußgängerzone ist.

Zu Möglichkeit 2: Dies ist die Möglichkeit, die man aufgrund der Beschilderung eigentlich annehmen müsste. Hieraus folgt aber, dass der Rathausplatz zur Fußgängerzone gehört, was wiederum zu Widersprüchen bzgl. der Nutzbarkeit durch Radfahrer führt.

Zu Möglichkeit 3: Dies widerspricht dem Prinzip einer Fußgängerzone.

Zu Möglichkeit 4: Das ist natürlich Unsinn, aber selbst wenn man diesen Einwand beiseite schiebt, ergibt sich ein ähnliches Problem wie bei Möglichkeit 1, d.h. die Annastraße wäre der Beschilderung nach keine Fußgängerzone.

Fazit: Irgendwas stimmt hier nicht. Vergleiche auch den Kommentar zu oben zitiertem Beitrag.