Widersprüche in der neuen Straßenverkehrsordnung

Es ist sehr beruhigend, dass nicht nur ich die Übergangsregelung in der neuen Version der Straßenverkehrsordnung widersprüchlich finde, die die Änderung, welche Ampel Radfahrer beachten müssen, wenn keine Radfahrerampel vorhanden ist, bis 2012 aussetzt. Auch der ADFC bestätigt das Problem. Mehr noch. Dort heißt es:

Angebliche Verstöße von Radfahrern, die auf Radwegen jetzt schon bei grüner Fahrbahnampel fahren und das Rotlicht der Fußgängerampel ignorieren, können nach Auffassung des ADFC wegen der inhaltlichen Widersprüchlichkeit der Übergangsvorschrift nicht mit einem Bußgeld geahndet werden.

Herausfordern würde ich es (auch wegen der Unfallgefahr) jetzt aber nicht unbedingt…

Image: FreeDigitalPhotos.net

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