Neue Straßenverkehrsordnung

Ab heute gilt eine neue Straßenverkehrsordnung. Nur gut, dass auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nur die alte Version steht. Naja, aber der ADFC hat die für Radfahrer relevanten Änderungen mal herausgearbeitet, dann schau ich mir die eben mal an…

Interessant ist der neue §37. Demnach müssen Radfahrer auf Radwegen (egal wie diese gestaltet sind, ob von der Straße getrennt auf einer Höhe mit dem Gehweg, oder auf die Straße aufgemalt) die Autoampeln beachten, wenn es keine extra Radampeln gibt. Bisher hing das von der Art des Radwegs ab.

Außerdem müssen, wenn ich das richtig verstehe, Radfahrer nur auf Radampeln achten, wenn sie auch auf einem Radweg fahren. Dabei habe ich jetzt nicht im Kopf, dass Radfahrer sich nicht an die Benutzungspflicht der Radwege halten, sondern ich denke an Kreuzungen, wo trotz Nichtvorhandenseins eines Radwegs eine Radfahrerampel angebracht ist (aus welchen Gründen auch immer). Das würde die Frage zumindest klären, die ich mir da immer gestellt hab: Soll ich jetzt stehen bleiben und den Autoverkehr blockieren, weil die Radampel mir Rot anzeigt?

Oh, jetzt kommt §53. Oben gesagtes gilt erst ab 2013, steht da. Genauer gesagt, steht da, dass bis dahin Radfahrer auf Radwegen weiterhin die Fußgängerampeln beachten müssen. Das ist jetzt aber etwas missverständlich. Gilt jetzt die alte Regelung weiter (die von der Form des Radwegs abhing) oder muss ich jetzt immer auf Fußgängerampeln achten, wenn keine Radampel da ist. Und was mache ich, wenn nur eine Autoampel da ist? Muss ich mal nen Juristen fragen.

Die anderen Änderungen fand ich jetzt nicht so interessant. Aber vielleicht hat sich ja für Autofahrer noch was geändert… :-)

Update: Die vollständige neue Straßenverkehrsordnung gibt es übrigens hier auf juris.de.

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